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Disc Partner - CD Video, DVD Video

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Information zur Medienherstellung

 CD Video, DVD Video

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Bedingungen zur Vervielfältigung von CD Video und DVD Video in Stichworten

- Der Auftraggeber muß im Besitz sämtlicher Leistungschutzrechte sein. Hierzu gehört das Recht an der Aufnahme, an möglicherweise verwendeten Samples, an den verwendeten Fotos, Filmen, Logos, Texten etc.. Auf Wunsch müssen Nachweise (z.B. Vorlage von Lizenzverträgen o.ä.) erbracht werden. Der Auftraggeber stellt Manufaktur Media GmbH in jedem Falle von Ansprüchen Dritter frei.

- Eine GEMA Meldung ist bei der Verwendung von Musik auf dem audiovisuellen Tonträger zwingend erforderlich. Die GEMA hat auch bei offensichtlich  GEMA-freier Musik ein sog. Vermutungsrecht. Es empfiehlt sich, diese Meldung im Vorfeld der Pressung bereits vorzunehmen, da eine Freistellung u.U. mehrere Wochen Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen kann.

Eine oberflächliche Prüfung ob es sich um GEMA pflichtige Musik handelt kann unter http://www.gema.de/musikrecherche/ durchgeführt werden. Achtung diese Repertoireprüfung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es kann also durchaus vorkommen, dass Titel GEMA pflichtig sind, die Sie u.U. in der Musikrecherche nicht gefunden haben.

Unter folgendem Link finden Sie auf der offiziellen GEMA Seite entsprechende Informationen und Meldebögen:

CD Video/ DVD Video

http://www.gema.de/musiknutzer/herstellen/bildtontraeger/

Den gut leserlich ausgefüllten und unterschriebenen GEMA Lizenzantrag können Sie uns per Fax (0202 7387214) oder besser per Post zusenden. Wir kontrollieren hier noch einmal die Angaben auf mögliche Fehler und übermitteln den Bogen anschliessend der GEMA.

- Darüber Hinaus müssen in jedem Falle (auch bei GEMA Freier Musik) die sogenannten Synchronisationsrechte geklärt werden. Bei den Synchrionistationsrechten handelt es sich um das allgemeine Recht Bildtonträger, Computerspiele, Programme etc. mit der verwendeten Musik unterlegen zu dürfen. Dieses Recht wird i.A. von den Komponisten/Textern und/oder den verantwortlichen Musikverlagen vergeben. Die Vergabe kann entweder kostenfrei oder gegen eine Gebühr erfolgen. Die Entscheidung hierüber obliegt den jeweiligen Rechteinhabern. Alternativ kann auch bei GEMA plichtiger Musik die GEMA bei Zustimmung durch die Rechteinhaber die Einziehung der Tantiemen übernehmen (ungefährer Richtwert ca. 0,79 € / Sekunde Musik).

WICHTIG: Bei der GEMA Meldung muß in jedem Falle die Einverständniserklärung aller beteiligten Komponisten/Texter und u.U. auch Musikverlage beigefügt sein.

Bei Zweifeln bzgl. der Rechtesituation empfehlen wir dringend die Konsultation einer Rechtsanwaltskanzlei, die auf diese Thematik spezialisiert ist. Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen einen Partner unseres Vertrauens.


Bei Fragen: service@discpartner.de © Ulrich Sondermann 2008
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