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Disc Partner - Urheber- und Leistungschutzrecht

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Urheber- und Leistungschutzrecht

Das Urheberrecht schützt das geistige Eigentum eines Urhebers (Autors), der allein über Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung und Bearbeitung seiner Werke entscheiden darf. Darunter fallen Werke aus den Bereichen Literatur, Wissenschaft, Musik oder Bildender Kunst. In der Musik entstehen Urhebberechte am Text, der Komposition, und der Bearbeitung. Computerprogramme gelten als Schriftwerke, die diversen Sonderregelungen unterliegen.
Das Leistungsschutzrecht gleicht im Grunde dem Urheberrecht, gewährt jedoch nicht den selben Schutzumfang. Leistungsschutz genießen im Bereich der Musik z.B. ausübende Künstler, Tonträgerhersteller und Label.
Die Voraussetzung für die Vervielfältigung von CDs und DVDs, auf denen Musik enthalten ist, ist eine entsprechende schriftliche Erlaubnis des Inhabers der Urheber- und Leistungsschutzrechte. Im weiteren Verlauf ist noch ein Antrag zur Vervielfältigung an die GEMA zu stellen.

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