Bedingungen zur Vervielfältigung von Audio CDs in Stichworten
- Der Auftraggeber muß im Besitz sämtlicher Leistungschutzrechte sein. Hierzu gehört das Recht an der Aufnahme, an möglicherweise verwendeten Samples, an den verwendeten Fotos, Logos, Texten etc.. Auf Wunsch müssen
Nachweise (z.B. Vorlage von Lizenzverträgen o.ä.) erbracht werden. Der Auftraggeber stellt Manufaktur Media GmbH in jedem Falle von Ansprüchen Dritter frei.
- Eine GEMA Meldung ist zwingend erforderlich. Die GEMA hat auch bei offensichtlich GEMA-freier Musik ein sog. Vermutungsrecht. Es empfiehlt sich, diese Meldung im Vorfeld der Pressung bereits vorzunehmen, da eine Freistellung u.U. 2-3 Wochen Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen kann.
Unter folgendem Link finden Sie auf der offiziellen GEMA Seite entsprechende Informationen und Meldebögen:
http://www.gema.de/musiknutzer/herstellen/tontraeger/vervielfaeltigung-beim-presswerk/
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Den gut leserlich ausgefüllten und unterschriebenen GEMA Lizenzantrag können Sie uns per Fax (0202 7387214) oder besser per Post zusenden. Wir kontrollieren hier noch einmal die Angaben auf mögliche Fehler und übermitteln den Bogen anschliessend der GEMA.
Alternativ können Sie eine GEMA Meldung auch direkt Online unter
http://tlo.gema.de/sites.cfm vornehmen.
Bei Zweifeln bzgl. der Rechtesituation empfehlen wir dringend die Konsultation einer Rechtsanwaltskanzlei, die auf diese Thematik spezialisiert ist. Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen einen Partner unseres Vertrauens.
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