Diese Seite verwendet Cookies. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung

Disc Partner - GEMA

Willkommen Gast [LogIn] - 3 Gäste und 0 Mitglieder Online - Freitag, 19.04.2024 10:46

Erweiterte Suche

  Startseite

  Online Kalkulator

  Download Gema Meldebögen

  Lexikon

  FAQ

  AGBs

  Suche

  Sitemap

  Weblinks

  Impressum

  Kontakt



Information zur Medienherstellung

 My Encyclopaedia

Lexikon > Begriff anzeigen

[ alle |  A |  B |  C |  D |  E |  F |  G |  H |  I |  J |  K |  L |  M |  N ]
[ O |  P |  Q |  R |  S |  T |  U |  V |  W |  X |  Y |  Z |  sonstige ]

Suchen nach:

 

Neuen Eintrag vorschlagen

Begriff drucken  

GEMA

GEMA:
Die GEMA ist die in Deutschland zuständige Verwertungsgesellschaft zur Wahrung der Urheberrechte an Musikwerken. Bei der Vervielfältigung von CDs und DVDs, die Musik enthalten, z.B. einer gewöhnlichen CD-Audio oder auch eines Films der mit Musik unterlegt ist, ist grundsätzlich ein Antrag an die GEMA zu stellen, auch wenn es sich um GEMA-freie Musik handelt. Der Auftraggeber einer Vervielfältigung ist dafür zuständig, diesen Antrag schon im Voraus bei der GEMA einzureichen.
Ist der Urheber, z.B. ein Komponist oder Texter, Mitglied bei der GEMA, muss der Auftraggeber für die Vervielfältigung im Besitz aller Urheber- und Leistungsschutzrechte sein und Gebühren an die GEMA entrichten. Diese Gebühren werden von der GEMA dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Nach Eingang der Zahlung wird die Vervielfältigung freigegeben.
Ist der Urheber kein Mitglied bei der GEMA, handelt es sich um GEMA-freie Musik. In diesem Fall stellt die GEMA diesen Sachverhalt fest und gibt die Vervielfältigung frei. Es fallen dann keine Kosten für den Auftraggeber an.


GEMA
Direktion Industrie
Rosenheimer Straße 11
81667 München
Tel.: 089 48 00 38 00
www.gema.de

In anderen Ländern sind folgende Verwertungsgesellschaften zuständig (der steuerrechtliche Wohnsitz des Auftraggebers ist ausschlaggebend):


Austro Mechana, Österreich
MCPS, England
NCB, Dänemark
SABAM, Belgien
SACEM / SDRM, Frankreich
SGAE, Spanien
SIAE, Italien
STEMRA, Niederlande
SUISA, Schweiz


GVL:
Die GVL, Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten, ist die urheberrechtliche Vertretung für z.B. ausübende Künstler, Tonträgerhersteller und Label. Sie fordert Vergütungsansprüche ein, vor Allem bei Radio- und Fernsehsendern für die Verwendung veröffentlichter Tonträger, und verteilt sie an die Berechtigten Inhaber der Leistungsschutzrechte. So vergibt die GVL auch den Labelcode (LC-Code), mit dem Sendeanstalten entstehende Gebühren bei der Sendung von Musiktiteln einfach abrechnen können.

GVL - Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten
Heimhuder Straße 5
20148 Hamburg
Tel.: 040 41 17 07 -0
www.gvl.de

Labelcode (LC-Code):
Der Labelcode ist eine vier- oder fünfstellige Kennzahl, die von der GVL vergeben wird. Jedes eingetragene Label hat einen eigenen Labelcode. Tonträger, die unter einem solchen Label erscheinen, tragen den entsprechenden Labelcode als Aufdruck. Im Falle der Verwendung bei einer Rundfunk- oder Fernsehsendung kann die Sendeanstalt anhand dieses Labelcodes mit dem Label über die GVL abrechnen.


ISRC-Code (International Standard Recording Code):
Der ISRC-Code ist eine zwölfstellige digitale Kennung (Beispiel: DE A23 98 10012) für einen CD-Titel, die beim Premastering einer CD-Audio im Subcode eingetragen und ungehört mitgeführt werden kann. Im Falle der Verwendung des CD-Titels bei einer Rundfunk- oder Fernsehsendung, wird der ISRC-Code automatisch ausgelesen. Eine Lizenzabwicklung, z.B. zwischen Sendeanstalt und Label, kann somit einfacher als beim Labelcode erfolgen. ISRC-Codes können bei der IFPI beantragt werden.

Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft e.V.
Deutsche Landesgruppe der IFPI e.V.
Oranienburger Straße 67/68
10117 Berlin
Tel.: 0 30 - 59 00 38-0
www.ifpi.de

Eintrag verbessern


Bei Fragen: service@discpartner.de © Ulrich Sondermann 2008
Website created by wellmannIT